Sieger der 34. Steeler ACV-Classic ist das Team, das über alle Klassen hinweg am Ende die meisten Punkte erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet das Alter des Fahrzeuges.
Preise
Für die Erstplatzierten (1. bis 3. Platz) jeder Klasse, das beste Damenteam und das älteste Fahrzeug wird je ein Pokal überreicht. Den Sonderpreis der DEVK erhält durch Jury-Entscheid das schönste Fahrzeug. Alle Teilnehmer erhalten während der Oldtimer-Parade eine Erinnerungsplakette der DEVK. Das beste Newcomer Team erhält einen Pokal, gestiftet vom Stadtportal Essen Steele (www.essen-steele.de, #visitsteele)
Weitere Sach- oder Ehrenpreise können vom Veranstalter ausgegeben werden.
Die ACV-Classic ist eine touristische Ausfahrt mit sportlicher Wertung für drei- und vierrädrige Veteran-Motorwagen sowie Motorräder bis einschließlich Baujahr 1991, bei der es nicht auf die Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Der Streckenverlauf ist durch ein Bordbuch (Roadbook) vorgegeben. Die Einhaltung des Streckenverlaufs wird durch Durchfahrtskontrollen überwacht. Die Veranstaltung findet in zwei Etappen, getrennt durch ein Mittagessen am Zielort, statt. Es wird nur auf asphaltierten Straßen und Wegen gefahren. Auf der gesamten Strecke gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Streckenlänge der ACV-Classic beträgt ca. 200 Kilometer. Die Teilnehmerzahl ist auf 75 Fahrzeuge beschränkt.
Zeitplan
7:00 Uhr – 08:15 Uhr Eintreffen der Teams am Startparc (Grendplatz) zur Dokumentenabnahme, anschließend Frühstück
08:45 Uhr Fahrerbriefing
09:01 Uhr Start der Teilnehmer mit öffentlicher Vorstellung von Fahrzeugen und Fahrern
12:00 Uhr – 13:15 Uhr Etappenziel, Oldtimer-Mittagessen, ab 13:01 Restart
16:30 Uhr – 17:45 Uhr Zieldurchfahrt – Kaiser-Otto-Platz. Abstellen der Fahrzeuge
18:00 Uhr – 19:00 Uhr Oldtimer-Parade mit Wahl des schönsten Fahrzeuges
19:00 Uhr Siegerehrung, danach Oldtimer Schmaus
Dokumentenabnahme
Der Ausrichter nutzt die Dokumentenabnahme zur Ausgabe folgender Unterlagen: Roadbook, Rallyeschild, Ausrichtergeschenk
Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.
Führerschein des Fahrers, Personalausweis der Fahrers, Fahrzeugpapiere, Haftpflichtversicherungsnachweis, evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Teilnehmer müssen mit den gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von € 1.000.000 pauschal besitzen. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, dass für das gesamte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.
Fahrerbriefing
Das Fahrerbriefing findet nach der offiziellen Begrüßung vor dem Fahrerlager statt. Siehe hierzu Zeitplan. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Klasseneinteilung
Klasse 1: Pkw Baujahr 1945 und älter
Klasse 2: Pkw Baujahr 1946 – 1960
Klasse 3: Pkw Baujahr 1961 – 1970
Klasse 4: Pkw Baujahr 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze
Klasse 5: Motorräder 30-Jahres-Altersgrenze und älter
Fahrzeugvorschriften
Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die den Vorschriften der StVZO der BRD entsprechen. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrssicherheit des von ihm Gefahrenen Fahrzeugs. Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung (Schwarzes Kennzeichen), mit Oldtimerzulassung (Schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimer- Kennzeichen (Rot – 07er Nummer). Ausländische Kennzeichen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Fahrzeuge ebenfalls den Anforderungen der StVZO der Länder entsprechen, in denen gefahren wird. Bei Ausstattung mit dem Händlerkennzeichen (Rot – 06er Nummer) übernimmt der Ausrichter keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle straßenpolizeilicher Beanstandung.
Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn das genannte Fahrzeug bis zum Start der Veranstaltung nicht mehr einsatzbereit sein sollte, hat der Teilnehmer den Ausrichter unverzüglich über den Fahrzeugwechsel zu informieren, damit dieser alle Rallyeunterlagen anpassen kann (z.B. Programmheft, Startliste, Internet).
Werbung am Auto
Werbung am Fahrzeug ist erlaubt, sofern sie nicht anstößig ist und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters/Ausrichters richtet. Im Zweifel entscheidet der Aus-richter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Veranstaltung über die Zulässigkeit.
Anbringung der Rallyeschilder
Für die Kennzeichnung der Fahrzeuge werden längliche Rallyeschilder ausgegeben, die vorne am Fahrzeug, gut sichtbar, anzubringen sind. Die Anbringung hat nach der Papierabnahme zu erfolgen. Das Logo der Veranstaltung sowie der Sponsoren und Partner müssen stets sichtbar bleiben.